Reiseveranstalter-AGB


Rechtsanwälte Pesch & Kauffmann

Sie veranstalten Pauschalreisen, Bildungsreisen, Seminarreisen, Sprachreisen, Gruppenfreizeiten und Gruppenreisen, sei es gewerblich oder gemeinnützig, sei es als Konzern, Gesellschaft, als Einzelperson, Verein oder kirchlicher Träger?

Sie nehmen Reisebuchungen entgegen, vermarkten Reiseangebote oder vermitteln Veranstalterleistungen?

In jedem Fall haben Sie das deutsche und europäische Reiserecht (Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht) zu beachten, das gesetzlich geregelt (BGB, BGB-InfoV, Montrealer Übereinkommen etc.), vor allem aber durch eine unübersichtliche, stetig sich wandelnde Rechtsprechung detailliert ausgeformt ist.

Haftungsrisiken können Sie daher nur minimieren, indem Sie

  • fachgerecht erstellte, für Ihr spezifisches Angebot maßgeschneiderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Allgemeine Reisebedingungen (ARB) verwenden;
  • in Ihren Reiseausschreibungen (Prospekt, Werbeschreiben, Folder, Websites), Buchungsabläufen und Formularen den aktuellen rechtlichen Erfordernissen, insbesondere den zunehmenden, weitreichenden Hinweispflichten Rechnung tragen;
  • beides regelmäßig im Hinblick auf etwaige Rechtsprechungsänderungen durchsehen und überarbeiten.

Hierfür stehen Ihnen die Rechtsanwälte Pesch & Kauffmann mit Rat und Tat zur Verfügung.

Haben Sie Fragen?
Wünschen Sie ein erstes Gespräch?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.