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Rechtsgebiete > Mediation

Mediation

In einer Mediation unterstützt ein Mediator im Rahmen mehrerer Gespräche zwei streitende Parteien bei der Konfliktlösung und der Konsensfindung. Der Mediator agiert als neutrale und unabhängige dritte Person. Dabei erarbeitet er Lösungen, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Der Vorgang selbst wird Mediation genannt.

Wird ein Mediator bei einem Konflikt herangezogen, kann vor allem ein kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren vermieden werden.

Die wichtigsten Fakten
  • Zwei streitende Parteien wenden sich im Rahmen einer Mediation an eine neutrale dritte Person, dem Mediator bzw. der Mediatorin.
  • Die Mediation ist in Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt.
  • Beiden Parteien wählen den Mediator und können die Mediation jederzeit beenden,
    genauso wie der Mediator.
  • Der Vorteil einer Mediation liegt darin, dass ein zeitintensives und meist teures Gerichtsverfahren vermieden werden kann.
Aufgaben und Pflichten eines Mediators

Eine der wichtigsten Aufgaben des professionellen Streitschlichters besteht darin, den streitenden Parteien Lösungswege zu zeigen, wie sie wieder miteinander in konstruktive Gespräche kommen.

Der Mediator achtet vor allem darauf, dass eine offene und faire Kommunikation entsteht und zugleich keine Partei übervorteilt wird. Er darf jedoch nicht Entscheidungen für die Betroffenen treffen oder urteilen – einzig die Parteien erarbeiten selbstständig Lösungen.

Sind die Parteien einverstanden, kann der Mediator ebenso mit jeder einzelnen getrennte Gespräche führen.

Laut § 2 Abs. 5 MediationsG können nicht nur die beiden Parteien die Mediation wieder beenden, sondern auch der Mediator selbst, wenn er der Ansicht ist, dass eine Einigung nicht erzielt werden kann.

Der Mediator ist gemäß § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet, über die er die Parteien in Kenntnis setzen muss. Somit werden alle geführten Gespräche streng vertraulich behandelt. Vor Gericht kann der Mediator also nicht als Zeuge aussagen.

 


Rechtsanwälte Pesch & Kauffmann

 
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